So gelingt der Umzug mit Haustier

Kartons packen, Möbel auseinanderbauen, Lampen abmontieren, Helfer organisieren: ein Umzug bedeutet meist jede Menge Stress – auch für unsere Vierbeiner. TIERISCH GUT hat zusammengetragen, wie man den Wohnungswechsel für Hund, Katze und Co möglichst angenehm gestaltet – und wie die Eingewöhnung im neuen Heim gelingt.

Von Mara Pitz

Katzen

Die meisten Katzen lieben Kartons – Umzüge dagegen weniger. Foto: IVH

Katzen tun sich mit einem Umzug oft besonders schwer. „Sie sind reviertreue Tiere, die sich sehr stark an ihrer Umwelt orientieren“, erklärt Katzenpsychologin Carmen Schell aus Dieburg. Die eigene Wohnung bildet die Kernzone des Katzenreviers – „vergleichbar mit unserem Schlafzimmer“ – und bietet Sicherheit. Deswegen reagieren viele Samtpfoten auf einen räumlichen Wechsel verängstigt und gestresst. Ein Umzugsunternehmen, das anrückt, alles in Kisten packt und dann innerhalb eines Tages den gesamten Hausstand an einen neuen Ort bringt – das ist „aus Katzensicht der Super-Gau“, erklärt Schell, die mit ihrem Unternehmen „Cattalk“ Tierhalter im Rhein-Main-Gebiet und ganz Deutschland berät. „Wenn dann noch – was ja häufig gemacht wird – die alte Couch oder das alte Bett durch ein neues Modell ersetzt wird, fällt der Katze der Wechsel noch schwerer.“ Denn damit fehlen auch die vertrauten Gerüche in den neuen vier Wänden. Besonders reine Hauskatzen, die aus ihrem Alltag wenig Veränderung kennen, leiden laut Schell massiv unter so einer Hauruck-Aktion. Wie erleichtert man der Katze den Umzug? „Man kann zum Beispiel mit ihr zusammen Kisten packen“, rät die Expertin, „und das über einen längeren Zeitraum. So merkt sie, dass sich ihr Revier Schritt für Schritt verändert“. Ein großes Plus sei dabei die Neugier der Samtpfoten. „In der Regel interessieren sie sich für alles, was neu ist, und sind sofort dabei.“ Auch regelmäßige Wechsel in der Wohnung können die Katze sanft auf den Umzug vorbereiten: zum Beispiel ein Stuhl, der plötzlich in einem anderen Zimmer steht.

Und was ist mit der ausrangierten Couch? „Für die Katze wäre am besten, wenn sie mit umzieht, vielleicht in den Keller oder in ein Katzenzimmer“, erläutert Schell, die auch ein Buch zum Thema geschrieben hat („Umzug mit der Katze – Ratgeber für einen entspannten Wohnungswechsel“). Ist das nicht möglich, sollte man zumindest ein Kissen oder einen Bezug mit in die neue Bleibe nehmen – für den vertrauten Geruch. Auch für die neue Couch hat Schell einen Tipp: „Am besten man wirft die erste Zeit einen gebrauchten Bettbezug darüber.“

Für den Umzugstag rät Schell, vorab im neuen Heim ein Katzenzimmer mit allem zurechtzumachen, was die Samtpfote benötig. „Dann würde ich, noch bevor die Helfer kommen und der eigentliche Umzug losgeht, die Katzen dort hinbringen, das Zimmer abschließen und den Schlüssel abziehen, damit die Tiere auf keinen Fall entlaufen können, wenn ein Helfer das Zimmer betritt.“ Das Vorab-Umziehen soll verhindern, dass das Tier durch die fremden Menschen und Geräusche am Umzugstag so in Panik gerät, dass sie sich nicht mehr einfangen lässt. „Das haben Kunden von mir leider so erlebt“, berichtet Schell. Eine Woche habe es gedauert, bis sich die beiden Katzen schließlich in die Transportbox trauten und in die neue Wohnung gebracht wurden.

» Ein Hauruck-Umzug an einem Tag ist aus Katzensicht der Super-Gau. « Carmen Schell, Katzenexpertin

In der ersten Zeit im neuen Zuhause ist Freigang Tabu. Foto: IVH

Am neuen Wohnort stellt sich die Frage: Wie lange soll man eine Freigängerkatze im Haus lassen? Eine feste Regel hierfür gibt es nicht. Der Deutsche Tierschutzbund etwa empfiehlt eine Dauer von drei bis vier Wochen. Carmen Schell rät, abzuwarten, bis die Katze sich eingewöhnt hat und ihre alten Routinen wieder aufgenommen hat – und dann die ersten Streifzüge mit ihr gemeinsam zu unternehmen. „Man kann eine Runde durch den Garten drehen oder einen Spaziergang zum nächsten Feld machen.“ Das fördere die Bindung und sorge dafür, dass die Samtpfote den Weg wieder nach Hause findet. Wie sich ein Revierwechsel auf die Gemütslage der Katze auswirkt, hängt auch von ihrer Beziehung zum Halter ab, heißt es auch beim Industrieverband Heimtierbedarf (IVH).

Den ersten Freigang alleine sollte man der Katze dann etwa eine halbe Stunde vor der üblichen Fütterungszeit gewähren, so Carmen Schell. „Ein leichtes Hungergefühl erinnert sie daran, wieder nach Hause zu kommen“, fügt sie augenzwinkernd hinzu.

Nicht verunsichern lassen sollte man sich von Kämpfen mit anderen Katzen in der Nachbarschaft. „Die sind anfangs normal und geben sich in aller Regel innerhalb von Wochen oder Monaten von alleine wieder“, erklärt die Katzenexpertin. Dann nämlich, wenn die Revierrechte neu geregelt sind.

Hunde

Hunde nehmen einen Wohnungswechsel meist gelassener als Katzen. „Im Prinzip ist das wie mit dem Hund in Urlaub fahren“, sagt Ellen Friedrich von der Weiterstädter Hundeschule „Der Rote Hund“. Denn wenn sich der Vierbeiner in einer Ferienwohnung wohlfühlt, tut er das auch im neuen Zuhause. Da Hunde an Menschen gebundene Tiere sind, gewöhnen sie sich schnell ein, wenn sie in der neuen Wohnung einen gemütlichen Schlafplatz mit bekannten Möbeln und Gegenständen vorfinden, meint auch der Tierschutzbund. Trotzdem sollten Hundebesitzer ein paar Dinge beachten, um sich und ihrem Tier den Übergang zu erleichtern.

Ein Hund fühlt sich bei seinen Menschen am wohlsten. Foto: IVH

„Ich würde mir vorab die Nachbarschaft ansehen und geeignete Gassi-Routen ausgucken“, rät Hundeexpertin Friedrich. Wichtig ist vor allem, dass es einen Löseplatz am Haus gibt, der schnell erreichbar ist. „Und damit sind natürlich nicht die Vorgärten der Nachbarn gemeint“, ergänzt sie. Auch der Tierschutzbund empfiehlt, vorab mit dem Hund die Umgebung zu erkunden. Solche Ausflüge helfen demnach vor allem unsicheren Hunden.

Gibt es einen gemeinsam genutzten Garten, sollte man laut Friedrich mit den Nachbarn klären, welche Regeln dort für den Hund gelten: Darf er alleine in den Garten? Darf er buddeln? Darf er sich lösen? Wenn ja, wo? Darf der Hund ins Blumenbeet? Oder in den Teich? Auch wenn man künftig einen eigenen Garten hat, sollte man diese Fragen vorab für sich beantworten, meint Friedrich. So gibt es von Anfang an klare Spielregeln.

Falls in der Nachbarschaft andere Hunde leben, sollte man vorab die Halter ansprechen und fragen, wie sich die Vierbeiner das erste Mal begegnen sollen. Der Tierschutzbund empfiehlt zudem, sich umzuhören, ob jemand im Haus Angst hat. Dann sollte man Rücksicht nehmen und beispielsweise den Hund im Treppenhaus an der Leine lassen.

Ellen Friedrich sieht in einem Umzug auch eine Chance für die Erziehung. „Will ich neue Regeln in der Wohnung aufstellen, ist das der beste Zeitpunkt dafür“, sagt sie. Notorischen „Hoftor-Pöblern“, die jeden Hund in der Nachbarschaft anbellen, könne man im neuen Umfeld leichter Einhalt gebieten als in der vertrauten Umgebung, wo das Verhalten schon festgefahren ist.

Und am Umzugstag selbst? „Da kann man den Hund nicht gebrauchen“, scherzt Friedrich. „Zumindest, wenn man selbst Kisten schleppen muss.“ Am besten verbringt der Vierbeiner den Tag bei einer vertrauten Person oder in einer Pension. Der Tierschutzbund empfiehlt zudem, alle für den Hund wichtigen Gegenstände in einen Extrakarton zu packen, um diesen dann am neuen Ort sofort griffbereit zu haben.

» Ein Umzug kann auch eine Chance für die Erziehung sein. « Ellen Friedrich, Hundetrainerin

Die häufigsten Probleme, weiß Friedrich aus 15 Jahren Erfahrung als Hundetrainerin, tauchen nach dem Umzug auf. Viele Hunde bellen in der ersten Zeit verstärkt. Grund sind die typischen Hausgeräusche, an die sie sich erst neu gewöhnen müssen: das Hoftor quietscht, das Treppenhaus knarzt, die Heizung springt lautstark an und die Klingel schellt anders. Gibt es mehrere Hunde im Haus, stimmen diese oftmals in das Bellen ein. „Das kann Nachbarn nerven“, gibt Friedrich zu bedenken. In den meisten Fällen gebe sich das innerhalb von Wochen von alleine wieder. Ist dies nicht der Fall oder die Geduld der Nachbarn überstrapaziert, sollte man sich professionelle Hilfe bei einem Hundetrainer holen. Das Gleiche gilt, wenn der Hund im neuen Heim nicht mehr problemlos alleine bleibt.

Kleintiere

Wellensittiche sollte man am Tag des Umzugs nicht im Haus haben. Foto: IVH

Für Kleintiere wie Meerschweinchen, Kaninchen, Mäuse oder Vögel ist ein Umzug enormer Stress. Bohrgeräusche und anderer Lärm können die Tiere verschrecken. Zudem ist Zugluft durch offen stehende Fenster gerade für Vögel ein Gesundheitsrisiko. Der Tierschutzbund empfiehlt deshalb, Kleintiere und Vögel für die Zeit des Umzugs bei einem Sitter zu lassen. Auch viele Tierheime nehmen Kleintiere in Pension. Ist dies nicht möglich, sollten die Tiere so lange wie möglich in ihrem vertrauten Gehege oder Käfig bleiben. Der IVH empfiehlt, das Gehege mit ausreichend Futter und Wasser auszustatten und ihn eventuell abgedeckt an einen ruhigen Ort zu stellen. Stehen im neuen Zuhause Renovierungsarbeiten an, sollten diese nach Angaben des Tierschutzbundes noch vor dem Einzug der Kleintiere abgeschlossen sein. Denn so kommen sie nicht in Kontakt mit Farben und Lösungsmitteln, die ihren Geruchssinn stören und so die Eingewöhnung ins neue Zuhause erschweren.

Fische

Fische sind sehr empfindliche Haustiere. Foto: IVH

Ein Umzug mit Fischen hat die Besonderheit, dass man nicht nur das Tier, sondern auch seinen Lebensraum umzieht. Aquarianer sollten sich vorab über die Wasserwerte am neuen Wohnort erkundigen, da viele Fische sehr empfindlich auf Wasserveränderungen reagieren. Darauf weist der Industrieverband Heimtierverband (IVH) hin. Man sollte deswegen mindestens 50 Prozent des alten Wassers in Kanister abfüllen und mit in die neue Wohnung nehmen. Für den Umzug wird das Aquarium komplett entleert und gereinigt. Für den Transport der Fische gibt es im Fachhandel spezielle Tüten und Styroporbehälter. Als Faustregel gilt: Das Aquarium sollte als letztes abgebaut und als erstes in der neuen Wohnung aufgebaut werden, um den Transport für die Tiere so kurz wie möglich zu halten. Einen Tag vor sowie einen Tag nach dem Umzug sollten die Fische zudem nicht gefüttert werden, um sie nicht zusätzlich zu belasten.

Rechtliches

Bevor man als Tierfreund einen Mietvertrag unterschreibt, sollte man klären, ob Tierhaltung überhaupt erlaubt ist. Eine generelle gesetzliche Regelung zur Tierhaltung in Mietwohnungen gibt es nach Angaben des Tierschutzbundes nicht. Es hängt demnach immer davon ab, was im Mietvertrag steht, beziehungsweise davon, welche Tierhaltung der Vermieter beim Einzug ausdrücklich genehmigt hat. In der Regel ist eine solche Vereinbarung nicht Teil des Mietvertrags selbst, sondern wird separat schriftlich festgehalten. Üblicherweise wird die Genehmigung zudem vom Vermieter für bestimmte Tiere oder für eine bestimmte Anzahl an Tieren erteilt. Wer weitere Tiere adoptieren möchte, benötigt also eine neue Genehmigung.

Die Haltung von Kleintieren wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Hamstern darf laut Tierschutzbund vom Vermieter nicht verboten werden, solange nicht übermäßig viele davon gehalten werden.

Was viele nicht wissen: Auch die Haltung von Hunden und Katzen darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 vom Vermieter nicht grundsätzlich verboten werden. Eine Ausnahme hiervon bilden sogenannte Listenhunde wie der Pit Bull Terrier, der Staffordshire Bullterrier oder der Rottweiler, die zum Teil als gefährlich eingestuft werden. Der Tierschutzbund bietet auf der Seite www.tierheime-helfen.de/listenhunde Informationen über die Listenhund-Bestimmungen der einzelnen Bundesländer sowie Argumente für das Gespräch mit Vermietern.

Foto: freepik.com

Wer mit seinem Hund innerhalb derselben Kommune umzieht, muss die zuständige Behörde nur über die neue Adresse informieren. Wer in eine neue Gemeinde umzieht, muss den Hund dagegen zunächst am alten Wohnort abmelden und anschließend am neuen Wohnort anmelden.

Katzenbesitzer sollten sich informieren, ob es am neuen Wohnort eine Katzenschutzverordnung gibt, die die Kastration freilaufender Tiere vorschreibt. In Südhessen haben zum Beispiel Darmstadt, Dieburg und Roßdorf eine Katzenschutzverordnung.

Für Schlangen, Vogelspinnen und Skorpione sowie andere Tiere, die aufgrund ihrer Giftigkeit oder Größe eine Gefahr darstellen können, wird eine Erlaubnis des Vermieters benötigt.

Achtung, Gefahren!

Wenn nicht ohnehin schon geschehen, sollte man seinen Hund oder seine Katze vor dem Umzug unbedingt bei einem Haustierregister anmelden. Darauf weist der Tierschutzbund hin, der mit Findefix eines der beiden bundesweiten Register betreibt. Denn jeder Umzug erhöht das Risiko, dass das Haustier entläuft. Am Umzugstag kann das Tier in einem unbeobachteten Moment durch eine unachtsam offen gelassene Tür oder ein Fenster entwischen. In der ersten Zeit danach findet ein verlorengegangener Hund womöglich nicht mehr so leicht zurück nach Hause wie im vertrauten Umfeld. Und immer wieder wird von Katzen berichtet, die sich nach einem Umzug auf eigene Faust in Richtung alte Heimat machen – und dabei mitunter hunderte Kilometer durch Deutschland zurücklegen.

Die Haustierregister Findefix und Tasso helfen, Fundtiere wieder zu ihren Besitzern zu bringen. Dafür muss man seinen Hund oder seine Katze selbst dort registrieren. Die Anmeldung kann online unter www.findefix.com bzw. www.tasso.net vorgenommen werden, dauert nur wenige Minuten und ist kostenlos. Man benötigt dafür nur die Nummer des Transponderchips, der in aller Regel im Heimtierausweis notiert ist.
In einigen Kommunen, darunter Darmstadt und Dieburg, sind Katzenhalter durch die Katzenschutzverordnung ohnehin dazu verpflichtet, Freigänger registrieren zu lassen.