Vier Pfoten und zwei Räder
Der ADAC gibt Tipps zum sicheren Radfahren mit Hund. Die Fahrradsaison hat begonnen und lockt auch Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern zu gemeinsamen Ausflügen nach draußen. Wer mit seinem Hund Radfahren möchte, sollte einiges beachten.
Eine allgemeine Regelung zum Mitführen von Tieren ist in der Straßenverkehrsordnung (§28) festgehalten. Vom Fahrrad aus dürfen nur Hunde, keine anderen Tiere, geführt werden. Hunde, die auf Zuruf gehorchen, müssen dabei nicht zwingend angeleint werden, sollten sich allerdings im Blickfeld der Begleitperson befinden. Beim Anleinen und neben dem Fahrrad herlaufen lassen des Hundes ist immer die Eigenart des Tieres zu berücksichtigen.
Vor der ersten gemeinsamen Ausfahrt sollte der Hund an das Fahrrad und seine Geräusche gewöhnt werden. Für erfolgreiche Ausflüge lohnt sich, die Route gut zu planen und vielbefahrene Straßen zu meiden. Für längere Touren gibt es je nach Tiergröße spezielle Fahrradkörbe oder Hunde-Anhänger. Besonders in Lastenfahrrädern lassen sich Hunde problemlos längere Strecken kutschieren. Wer abends in der Dämmerung unterwegs ist, sollte die Beleuchtung des Fahrrads auf Funktionstüchtigkeit prüfen und auch Hund und Leine mit retroreflektierend Elementen versehen. red